EINNAHMEN DURCH IMMOBILIEN-VERMIETUNG ALS NICHT-RESIDENT
EINNAHMEN DURCH IMMOBILIEN-VERMIETUNG ALS NICHT-RESIDENT Nicht-Residenten in Spanien, die ihre Immobilie vermieten, ob für kurze oder längere Zeit, sind verpflichtet, einmal im Quartal ihre Mieteinnahmen zu deklarieren. Bis jetzt bestand die Verpflichtung darin, jeweils ein Steuerformular 210 pro Immobilie und pro Mieter einzureichen. So musste man zum Beispiel, wenn die Immobilie als Ferienobjekt vermietet wurde […]