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Besteuerung von Ferienvermietungen

Besteuerung von Ferienvermietungen.

Über die behördliche Genehmigung für die Ferienvermietung von Immobilien zu verfügen, ist ebenso wichtig, wie die damit verbundenen steuerlichen Auflagen gewissenhaft zu erfüllen.

Sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten müssen die Miete einer Immobilie, die in Spanien liegt, in Spanien versteuern.

Man kann die folgenden Situationen unterscheiden:

1.- Saisonale Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung, ohne touristische Dienstleistungen anzubieten:

a) Wenn der Vermieter Resident ist, werden die erzielten Erträge als Ertrag des Immobilienkapitals betrachtet und müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung integriert werden.

b) Wenn der Vermieter Nicht-Resident ist, müssen die Erträge vierteljährlich, durch das Formular 210, und unter Ausweisung des Mieters jeder Vermietung, deklariert werden. Desweiteren muss man eine jährliche Steuererklärung einreichen, in welcher die Immobilieneinkünfte, angerechnet auf die Zeiträume ohne Vermietung, versteuert werden.

2.- Touristische Vermietung von Einfamilienhäusern, mit dem Angebot touristischer Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem Reinigung, Wechseln der Bettwäsche, Renovierung etc. Die Reinigung des Hauses oder der Wechsel der Bettwäsche werden nicht als touristische Dienstleistung betrachtet, wenn ein Mieterwechsel stattfindet, wohl aber, wenn die Leistung erbracht wird, während ein Mieter das Haus bewohnt.

a) Die Erträge sind der Mehrwertsteuer unterworfen, weshalb sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten die entsprechenden vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärungen sowie die Jahresübersicht einreichen müssen.

b) Die aus der Vermietung stammenden Erträge müssen, wie in Punkt 1 erklärt, deklariert werden. Ausgenommen, wenn die Wirtschaftstätigkeit beim Finanzamt angemeldet ist und man eine Person unter Vertrag nimmt, die diese Tätigkeit ausübt. In diesem Fall werden die Erträge als Erträge aus Wirtschaftstätigkeit verstanden.

Wenn Sie Hilfe bei Ihren Steuererklärungen benötigen sollten, setzten Sie sich gerne mit uns in Verbindung nicole@mollmertens.com

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