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EINNAHMEN DURCH IMMOBILIEN-VERMIETUNG ALS NICHT-RESIDENT

EINNAHMEN DURCH IMMOBILIEN-VERMIETUNG ALS NICHT-RESIDENT

Nicht-Residenten in Spanien, die ihre Immobilie vermieten, ob für kurze oder längere Zeit, sind verpflichtet, einmal im Quartal ihre Mieteinnahmen zu deklarieren. Bis jetzt bestand die Verpflichtung darin, jeweils ein Steuerformular 210 pro Immobilie und pro Mieter einzureichen. So musste man zum Beispiel, wenn die Immobilie als Ferienobjekt vermietet wurde und es 15 verschiedene Mieter gab, auch 15 verschiedene Steuerformulare der Nummer 210 einreichen.

Nach der Verordnung vom 21. Dezember HFP/1271/2017 des Finanzministeriums, hat sich das System der Steuererklärungen geändert. Die Mieteinnahmen werden künftig in einem einzigen Formular 210 für das gesamte Quartal deklariert, spezifiziert auf die Art des Einkommens (35), unabhängig von der Anzahl der Mieter.

Für die Tage, an denen die Immobilie dem Eigentümer oder den Eigentümern zur Verfügung steht, muss einmal im Jahr das Steuerformular 210 für das unterstellte Einkommen pro Eigentümer eingereicht werden. So müssen die Eigentümer, die selbst ihre Immobilie nutzen, aber auch innerhalb desselben Jahres vermieten, sowohl die Quartals-Erklärungen für die Mieteinnahmen präsentieren als auch die Jahres-Erklärung für die persönliche Nutzung.

Wenn die Immobilienbesitzer Nicht-Residenten Spaniens, aber Bürger der EU sind, können sie von den Einkünften die Ausgaben abziehen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Der Reingewinn wird mit 19 % besteuert. Andernfalls, wenn die Eigentümer Nicht-Residenten aus anderen Staaten sind, können sie die entstandenen Kosten der Vermietung nicht abziehen und der Steuersatz für die Einnahmen liegt in diesem Fall bei 24 %.

Da es sehr komplex ist, mit allen Steuererklärungen für die Mieteinnahmen auf dem Laufenden zu sein, bieten wir unseren Service als Steuerbüro an, um diese Arbeit für Sie zu übernehmen.

Wenn Sie daran Interesse haben, setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung: nicole@mollmertens.com

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