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Ferienvermietung auf den Balearen

Ferienvermietung auf den Balearen.

Der Gesetzesbeschluss 20/2015 vom 17. April ist die erste Tourismusverordnung der Balearen und führt das Tourismusgesetz 8/2012 vom 19. Juli weiter aus.

In Bezug auf die Ferienvermietungen, welche wir in diesem Beitrag behandeln werden, beinhaltete das Gesetz eine sehr knappe Regulierung, die eine bevorstehende Weiterentwicklung erforderte.

Die Verordnung erweiterte die Typologie der Wohnhäuser, stets Einfamilienhäuser, die man touristisch kommerzialisieren kann, um die Folgenden:

1.- Freistehendes Einfamilienhaus. Einziges Wohnhaus in der Parzelle.

2.- Reihen-Einfamilienhaus. Einziges Wohnhaus in der Parzelle.

3.- Einfamilien-Doppelhaushälfte. In einer gleichen Parzelle und der Regelung der Teilungserklärung unterworfen. In diesem Fall ist es notwendig, dass die Eigentümersatzung die touristische Vermietung nicht ausschlieβt.

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