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Balearische Steueränderungen Ihres Interesses 2016

Am 30. Dezember 2015 wurden die Steueränderungen der Balearen, die das Haushaltsgesetz der autonomen Gemeinden beinhaltet, veröffentlicht.
Aufgrund ihrer Relevanz in Immobilienanlagen stellen wir die folgenden heraus:
Vermögenssteuer:
Im Dezember 2014 wurde zunächst bekannt gegeben, dass die Vermögenssteuer im Januar 2016 anuliert werden würde. Nicht nur, dass dies nicht eingetreten ist, es wurde neben dem Inkraft-Bleiben auch der Mindeststeuerfreibetrag von 800.000 € auf 700.000 € reduziert.
Die Steuersätze reichen von 0,28 % bis zu 3,45 %.
Wir erinnern daran, dass die Vermögenssteuer eine jährliche Steuererklärung ist, die sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten betrifft.
Grunderwerbssteuer:
Die vorherige Skala von 8% – 10% wird beibehalten, aber es wird eine neue Ergänzung für Immobilien im Wert von über 1.000.000 € hinzugefügt. Hier liegt der Prozentsatz bei 11 %.
Kraftfahrzeuge fallen unter den Satz von 8 %, abgesehen von Mofas, deren Prozentsatz bei 0 % liegt.
Erbschafts- und Schenkungssteuer:
In einer vorherigen Mitteilung hatten wir bereits darüber informiert, dass die Steuer für Residenten und Nicht-Residenten gleichgestellt wurde und dass für die Verwandschaftsgruppen I und II für die Balearen der Grenzsteuersatz im Falle einer Erbschaft auf 1 % festgelegt war.
Die Steuersätze werden abgeändert und eine Skala wird eingeführt, die von 1 % – für Werte von bis zu 700.000 € – , bis hin zu 20 % – ab einem Wert von 3.000.000 € – reicht.
Bei Schenkungen wird der Steuersatz von 7 % für die Verwandschaftsgruppen I und II beibehalten.
Hinweis: Bei einem Wert ab 1.975.000 € ist es lohnenswerter, eine einfache Schenkung anstatt einer Schenkung mit Pflichtteil-Erklärung durchzuführen.

Für jegliche Rückfrage oder Beratung hinsichtlich dieser Themen, setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt: nicole@mollmertens.com

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